Ihre Vorteile
Alle Personen, die Servicearbeiten an Kfz-Klimaanlagen durchführen, dazu gehören auch NFZ und Landtechnik, müssen nach EU Verordnung 517/2014 einen Klimasachkundenachweis erwerben, damit Sie nach abgelegter Sachkundeprüfung Kältemittel erwerben, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Dichtheitsprüfung und Rückgewinnung durchführen dürfen.Trainingsinhalte
- Europäische und nationale Gesetzgebung
- Gesetzliche Grundlagen
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Aufbau der Kfz-Klimaanlage
- Zukünftige Klimaanlagen-Technologien im Kfz